Praxisangebot

Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie – Psychoanalyse.

Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind seit 01.10.2022 nicht mehr möglich.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der jeweiligen tariflichen Bestimmungen. Diagnostische und probatorische Leistungen werden in der Regel von den Versicherungen übernommen.

Gutachten

U.a. für Versicherungen und im Renten- und Schwerbehindertenrecht nach vorheriger Anfrage und nach Beauftragung.

Supervision

Für psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychologen, nach Vereinbarung.

Nicht angeboten werden

  • Behandlungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese sind an speziell ausgebildete Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten verwiesen
  • Behandlungen von Paaren, Familien oder Gruppen
  • medikamentöse Behandlungen. Wenn eine medikamentöse Behandlung begleitend zu einer Psychotherapie notwendig ist, wird diese in Kooperation vom Hausarzt oder von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder einem Nervenarzt durchgeführt.