Therapieformen

Voraussetzung einer jeden Psychotherapie sind Freiwilligkeit, Offenheit und Vertrauen. Letzteres schließt Vertraulichkeit ein: Was in den Sitzungen mitgeteilt wird, unterliegt einer strengen Schweigepflicht, auch gegenüber anderen Ärzten und Psychologen.

In mehreren Vorgesprächen (probatorische Sitzungen) wird gemeinsam entschieden, welche Therapieform geeignet ist und durchgeführt werden soll.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: In der Regel mit einer Sitzung (50 Minuten) pro Woche durchgeführte Therapieform.

In einer geschützten Umgebung wird dem Patienten ein Raum eröffnet, über schmerzliche Erfahrungen und Erinnerungen, ängstigende und quälende Gedanken, Gefühle und Impulse und ungelöste Konflikte zu sprechen, sich und andere mit Hilfe des Therapeuten besser zu verstehen und neue Lösungen und Handlungsformen im Umgang mit anderen und sich selbst zu finden.

  1. Kurzzeittherapie (bis zu 12, bei Bedarf bis zu 24 Sitzungen): Diese Form ist geeignet,
    • wenn rasch geholfen werden muss;
    • wenn eine umschriebene Intervention ausreicht, um ein akutes Problem zu lösen oder aus einer akuten Krise herauszuhelfen;
    • als Probetherapie, um zu klären, ob eine längerfristige Therapie infrage kommt oder nötig ist.
  2. Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, in besonderen Fällen bis zu 100 Sitzungen): Diese Form ist geeignet,
    • wenn die Ursache der Symptome zunächst unklar ist oder erkennbar auf komplexere Umstände zurückzuführen ist;
    • wenn eine Störung vorliegt, die bereits seit längerem zu Symptomen führt und die Lebensbewältigung stärker beeinträchtigt;
    • wenn sich zeigt, dass eine Kurzzeittherapie nicht zu ausreichender und stabiler Symptombesserung führt.

Analytische Psychotherapie: In der Regel mit mehreren (2-3) Sitzungen pro Woche. Die Sitzungsfrequenz wird anhand der Empfehlung des Therapeuten gemeinsam festgelegt. Sie kann, wenn nötig, in gemeinsamer Absprache geändert werden. In Ausnahmefällen kann abschnittsweise auch eine höhere Frequenz (4 Stunden/Woche) indiziert sein. Ebenso wird im gemeinsamen Gespräch geklärt, ob die Therapie im Sitzen oder im Liegen (auf der Couch) durchgeführt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren in der Regel 160 Sitzungen, in besonderen Fällen bis zu 300 Sitzungen.

Unterstützt durch eine neutrale, unaufdringliche, haltgebende und verständnisvolle Haltung des Therapeuten können sich in diesem Rahmen Konflikt- und Beziehungsmuster in der Beziehung zum Therapeuten direkt abbilden. Sie können hier erkannt, benannt und durchgearbeitet werden. Die oft unbewussten Zusammenhänge der aktuellen Symptomatik bzw. Störung mit tieferliegenden, verdrängten oder vergessenen Ursachen können aufgedeckt und einer Lösung zugeführt werden. Neue Lösungen können erprobt und entwickelt werden. Bisher unerträgliche, unbekannte oder vermiedene Gefühle und Impulse können zugelassen und integriert werden. Die verbesserten Konfliktbewältigungen machen stabiler und leistungsfähiger.

Alle genannten Therapieformen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im genannten Rahmen nach Bestätigung der Indikation im Gutachterverfahren finanziert. Sie sind Anwendungsformen der Psychoanalyse.